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Finanzierungsbestätigung / Kaufpreissicherung

DIe BG Bau will vorbeikommen
Listen und Belege
Photo by Oleg Magni on Pexels

Disclaimer

Ich kann und möchte hier keine Finanz- oder Versicherungsberatung machen. Finanzen sind Chefsache! Ihr seid für Eure Finanzen und Versicherungen selbst verantwortlich. Lasst Euch von einem qualifizierten Berater beraten und/oder stellt Eure eigenen Vergleiche an. Schaut Euch auch immer an, wer genau den Berater bezahlt – seid Ihr das oder das Unternehmen, das er empfiehlt und vielleicht sogar vertritt? Alles hat seine Berechtigung, man sollte sich nur dieser Rahmenbedingungen bewusst sein.

Was ist eine Finanzierungsbestätigung?

Nachdem Ihr Euren Bauantrag eingereicht hat, fordert Euch Massa dazu auf, eine Finanzierungsbestätigung oder Kaufpreissicherung einzureichen. Diese ist eine Zusicherung des finanzierenden Kreditinstituts (Bank) an Massa, dass Euer Bauvorhaben von ihm finanziert wird. Außerdem ist es die Bestätigung, dass das Geld zur Bezahlung des Hauses für Massa “reserviert” ist. Die Bank kann es also nicht etwa an jemand anderen auszahlen, übrigens auch nicht an Euch.

Warum brauchen wir einen Finanzierungsbestätigung?

Im Hausvertrag ist festgelegt, dass die Finanzierungsbestätigung zu den von Euch zu erfüllenden Vertragspflichten gehört. Ohne diese Bestätigung wird Massa nicht mit der Produktion des Hauses beginnen und es auch nicht ausliefern.

Dies macht auch durchaus Sinn: Ohne eine solche Bestätigung würde Massa mit einem großen Betrag in Vorleistung gehen. Denn sie müssen ja irgendwann anfangen, das Material für Euer Haus einzukaufen und das Haus zu produzieren. Und ohne die Bestätigung garantiert ja niemand, dass Ihr als Hauskäufer das Geld nicht in der Zwischenzeit anders ausgebt. Zum Beispiel für einen ausgedehnten Urlaub und einen schicken Neuwagen oder einen ganz anderes Haus. Ganz so einfach ist es in der Praxis natürlich nicht, aber es dürfte klar sein, dass Massa eine Sicherheit braucht. Die andere Möglichkeiten (eine Anzahlung oder eine notarielle Eintragung) wären für Euch mit deutlichen Kosten, Risiken und Aufwand verbunden.

Über welchen Betrag lautet die Kaufpreissicherung?

Die Finanzierungsbestätigung muss vom Betrag her den kompletten Projektpreis abdecken, den Ihr an Massa bezahlen müsst. Das beinhaltet neben dem Ausbauhaus und den Paketen aus dem Vertrag auch z.B. die Änderungskosten vom Architektengespräch oder der Bemusterung. Stehen diese Beträge noch nicht exakt fest, arbeitet man am besten mit einem Puffer. Dann muss man wegen ein paar Euro Mehrkosten nicht die Finanzierungsbestätigung noch einmal ändern lassen.

Wie bekomme ich eine Finanzierungsbestätigung?

Um die Finanzierungsbestätigung zu erhalten, wendet Ihr Euch an das finanzierende Kreditinstitut. Solche Finanzierungsbestätigungen sind dort Alltag, es sollte also kein Problem sein, eine zu erhalten, sobald die Finanzierung genehmigt ist.

Die Finanzierungsbestätigung könnt Ihr auf verschiedenen Wegen erbringen, z.B. als Abtretungserklärung oder Bankbürgschaft. Im Schreiben von Massa stehen weitere Details dazu. Die genaue Variante solltet Ihr mit Eurem Finanzierungsberater bzw. der finanzierenden Bank abklären.

Wichtig ist, dass die Bank idealerweise das Formular dafür verwendet, das Euch Massa nach den Bauantrag zuschickt. Weigert sich die Bank, mit diesem Formular zu arbeiten oder will lieber ihr eigenes Formular verwenden? Dann solltet Ihr versuchen, in diesem Vorgang zwischen Bank und Massa zu vermitteln. Eine Lösung gibt es immer, aber man muss miteinander reden.

Kann sich Massa einfach Geld auszahlen lassen?

Nein! Die Finanzierungsbestätigung ist kein Freibrief für Massa, sich irgendetwas ohne Euer Einverständnis auszahlen zu lassen!

Die Bank wird nur Zahlungen an Massa leisten, die Ihr explizit freigebt. Ihr bekommt im späteren Bauverlauf nach den im Zahlungsplan im Vertrag genannten Bauabschnitten jeweils Abschlagsrechnungen von Massa. Diese reicht Ihr dann dann zur Auszahlung mit Unterschrift bei der Bank ein. Die Bank überweist das Geld zur Begleichung der Rechnung dann direkt an Massa (und nicht an Euch). Aber ohne Eure Freigabe passiert nichts. Ihr könnt also immer noch in angemessenem Rahmen Geld einbehalten, wenn z.B. bei der Hausübergabe noch eine Teil-Leistung fehlt.

8 Gedanken zu „Finanzierungsbestätigung / Kaufpreissicherung“

  1. Danke für die Übersicht, nur leider stellt sich die Realität nicht so einfach dar. Dank Servicehölle DFH.
    In den Schreiben, die wir bisher von massa (richtigerweise ist es ja die DFH Haus GmbH), kriegt man die Projektsumme, brav den Paragraph im Vertrag, bis wann was da sein muss. Aber leider eben nicht detaillierte Informationen, wie die Kaufpreissicherstellung zum Beispiel auszusehen hat. Die Abtretungserklärung, die Standard ist und daher per se beiliegen sollte, haben wir auch nicht bekommen.

    Aber wehe man möchte sich rechtzeitig um alles kümmern und braucht dann die Informationen, die seitig von DFH nicht geliefert werden. Dann hängt man ewig in der Warteschleife oder wartet lange auf die Antworten per E-Mail. Deswegen: das Haus mag qualitativ hochwertig sein, der Service ist leider unterirdisch. Wahrscheinlich aber auch Taktik. So kann man am Ende geldtechnisch mehr raus holen 😉

    1. Hallo Stephanie,

      ich beschreibe hier den allgemeinen Ablauf (und meine Erfahrungen bei unseren eigenen Bauprojekten).

      Es ist bedauerlich, wenn das in Eurem Fall nicht so funktioniert. Ich würde empfehlen, das direkt mit Massa zu klären, ggfs. auch den/die VerkäuferIn mit ins Boot zu nehmen – die haben oftmals einen besseren Draht ins Unternehmen hinein. Nach unserer Erfahrung hat das immer gut und schnell funktioniert. Ich würde hier nicht soweit gehen, finanzielle Motive hinter als schlecht empfundenem Service zu vermuten – wahrscheinlich liegt es eher, wie überall in der Branche, am Bau-Boom bei gleichzeitig durch die Pandemie ausgedünnten Mitarbeiter-Kapazitäten.

      Viele Grüße

      Sebastian

  2. wir sind echt verzweifelt,da wir unser haus verkauft haben
    und keine finanzierung brauchen haben wir jetzt ein
    riesen problem. Die Bank gibt uns die nicht ,weil sie ja nicht über
    unser Geld bestimmen kann.
    Unser Hausverkäufer hat das gewusst,hat uns aber das nicht gesagt. Echt zum kotzen.
    Würden am liebsten alles hinschmeissen,macht keinen spass mehr.
    L.G. Mirjam

    1. Hallo Mirjam,

      das Geld aus dem Hausverkauf habt Ihr ja sicherlich bei einer Bank auf einem Konto liegen. Dieses kann für den Hausbau als Sicherheit verwendet werden und das müsste Euch die Bank auch gegenüber Massa bestätigen können. Wie genau das auszusehen hat, müsstet Ihr mit der Bank direkt klären.

      Wir haben damals beim Verkauf unseres ersten Hauses ein ähnliches Thema gehabt: Da der Kredit noch lief und das Haus als Sicherheit ja weg war, hatte die Bank “die Hand auf” unserem Geld, das wir bei ihr liegen lassen mussten. Der Kredit wurde dann fürs neue Haus wieder eingesetzt. Etwas kompliziert, aber möglich.

      Viele Grüße

      Sebastian

    1. Hallo Tanja,

      ich nehme an, Du meinst die Preisgarantie bzw. die Möglichkeit zur Preiserhöhung nach Ablauf dieser Garantie? Das ist eine Sache, die vertraglich geregelt ist. Diese Regelungen ändern sich auch mit der Zeit. Daher würde ich hier empfehlen, im eigenen Vertrag nachzusehen, wie die Regelung bei Euch ist, da ich hier keine allgemeingültigen Aussagen machen möchte.

      Viele Grüße

      Sebastian

  3. Hallo ihr kennt ja die Bauzeitenpläne. Tanjas Frage ist schon korrekt nur unglücklich formuliert, denn wir haben die selbe Frage. An welcher Stelle wird bei einem überschreiten der Festpreisgarantie der Index drauf geschlagen. Sobald man den finalen Kaufpreis sicher gestellt bekommt. Kann der Bauträger dann am Ende noch etwas draufschlagen. Quasi wenn man sich ewig Zeit lässt für die Tiefbauarbeiten oder ist das Thema bis dahin durch, weil sich die Bedingungen nur auf den Zeitraum davor beziehen?! Die Tiefbauarbeiten sind ja quasi Eigenleistung.

    1. Hallo Marc,

      Im Grunde sichert sich der Anbieter dagegen ab, dass die Baupreise (also auch seine Material-Einkaufspreise und Löhne) steigen, und garantiert seine Preise nur für einen gewissen Zeitraum. Wird der Zeitraum überschritten, lässt sich der Anbieter vorab das Recht einräumen, unter bestimmten Bedingungen höhere Preise in einem bestimmten Umfang zu berechnen.

      Die einzelnen Bedingungen, wann es zu einem Aufschlag kommt und wie hoch dieser ist, sind einzelvertragliche Regelungen, keine gesetzlichen, die für alle gleich wären. Es kommt also darauf an, was konkret in Eurem Vertrag steht, den Ihr unterschrieben habt/unterschreiben wollt.

      Bei der Interpretation kann ein Anwalt behilflich sein, im besten Fall bevor man unterschreibt. Bitte habt dafür Verständnis, dass ich hier keine Rechtsberatung leisten kann und darf.

      Viele Grüße

      Sebastian

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