Inhalt
Einleitung
Einer der wichtigsten Termine im Zusammenhang mit Eurem Bauvorhaben ist der Architektentermin. In diesem Gespräch plant Ihr Euer neues Haus und trefft viele Entscheidungen. Diese wirken sich für die ganze Bauphase und lange darüber hinaus aus. Dementsprechend viele Fragen gibt es zum Architektentermin. Hier findet Ihr die großen und kleinen Punkte, die es zu beachten gilt.
Vorbereitung für den Architektentermin
Wer ist mein Architekt?
Massa weist Euch einen Architekten aus einem Pool von Partnerfirmen zu, Ihr habt also keine “freie Wahl”.
Was kostet der Architektentermin?
Ihr kauft bei Massa die Architektenleistung für das Haus mit. Sie ist also im Hauspreis inbegriffen. Dies betrifft aber wirklich nur das Haus und dessen Position auf dem Grundstück. Weitere Architektenleistungen, wie z.B. das Einplanen eines Carports oder einer Garage, sind möglich und sinnvoll. Sie werden aber zusätzlich berechnet.
Kann ich den Architekten wechseln, wenn mit der zugewiesene im Architektentermin nicht zusagt?
Das ist nicht vorgesehen. Ich kann mir vorstellen, dass es bei einem größeren Zerwürfnis mit dem Architekten unter Umständen die Möglichkeit gibt, bevor das Projekt ganz scheitert. Ich würde mich aber nicht darauf verlassen, dass das einfach so möglich ist. Auch wenn man nicht beste Freunde wird, kann man auf einem professionellen Level gut zusammenarbeiten.
Kann ich meinen eigenen Architekten mitbringen?
Das ist nicht vorgesehen. Die Partner-Architekten sind in die Besonderheiten bei Massa eingewiesen, kennen die Abläufe bei Massa und haben auch die aktuellen Preislisten vorliegen. All das hat ein “freier” Architekt, den Ihr mitbringen würdet nicht.
Falls Ihr einen Architekten im Familien- oder Freundeskreis habt, lasst ihn aber ruhig mal über die Pläne schauen. Sein geübtes Auge sieht potentielle Fehler besser als das eines Laien. Und vielleicht hat er auch noch ein paar Tipps für Euch.
Wann meldet sich der Architekt?
Es gibt einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, bevor Massa den Architekten beauftragt:
- Ihr habt einen Hausvertrag mit Eurem Verkäufer abgeschlossen.
- Das Grundstück sollte gekauft (Notartermin) und der Grundstücksnachweis bei Massa vorliegen, bzw. ein eventueller Grundstücksvorbehalt aufgehoben worden sein. Ohne Grundstück ist das Haus nicht wirklich planbar.
Der Architekt meldet sich dann in der Regel kurzfristig bei Euch und vereinbart einen Architektentermin.
Das Bodengutachten (Baugrunduntersuchung) läuft parallel zur Beauftragung des Architekten. Es kann hilfreich sein, wenn das Gutachten bereits zum Planungsgespräch vorliegt. In der Regel ist es zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht erforderlich.
Es wäre gut, wenn die Daten des Vermessers bereits vorliegen. Oft läuft aber auch das parallel. Sie sind für die Planung zum jetzigen Zeitpunkt auch noch nicht zwingend notwendig.
Ist meine VerkäuferIn beim Architektentermin dabei?
Streng genommen hat die VerkäuferIn nicht die Aufgabe, auch beim Architektengespräch dabei zu sein. Manche bieten es dennoch ihren Kunden an. Es kann auch hilfreich sein, weil die VerkäuferIn Euch und Euer Projekt (und die verkauften Leistungen) schon etwas länger kennt. Einfach die VerkäuferIn fragen, wenn Ihr das möchtet.
Wie viele Achitektentermine gibt es?
In der Regel vereinbart Ihr zunächst nur einen längeren Architektentermin. Manche Architekten führen inzwischen die Planungsgespräche auch als Videokonferenzen durch.
Kommt man in einem Architektentermin nicht mit allen Themen durch, oder gibt es z.B. neue Pläne zu besprechen, könnt Ihr auch Folgegespräche vereinbaren. Wir hatten insgesamt 4 Architektentermine, bis alles gepasst hat. Wir mussten unterwegs aber auch den Haustyp ändern und damit fast von vorne anfangen. Man sollte natürlich vermeiden, die Architektentermine durch ständige Wiederholungen und/oder sich ändernde Wünsche unnötig in die Länge zu ziehen. Dabei hilft neben einer guten Vorbereitung auch die Architekten-Punkte-Liste.
Manchmal gibt es auch noch einen Architektentermin zur Durchsicht und Unterschrift der finalen Bauantragspläne. Aber auch dies ist nicht unbedingt Standard und geht natürlich auch per Post.
In der Zwischenzeit stimmt man sich per Telefon, Email, etc. ab.
Schaut sich der Architekt vor dem Architektentermin unser Grundstück an?
Im Idealfall kommt der Architekt vorab mit Euch zum Bauplatz, um sich selber ein Bild zu machen, das ist aber nicht bei jedem Architekten üblich. Bei uns war der Architekt nicht vor Ort auf dem Grundstück. Fragen kann man aber mal…
Wie lange dauert der Architektentermin?
Die Planung eines Hauses ist eine komplexe Angelegenheit und braucht ihre Zeit. Es gibt BauherrInnen, die nach 1-2 Stunden fertig sind. Bei manchen Projekten dauert der Architektentermin aber auch deutlich länger, bis hin zu einem ganzen Arbeitstag. Ausreichend Zeit mitzubringen ist also empfehlenswert!
Welche Unterlagen sollte ich zum Architektentermin mitbringen?
Wenn möglich, schickt die Unterlagen vor dem Architektentermin per Mail an den Architekten. Im besten Fall liest er sie vorher und ist optimal auf das Gespräch vorbereitet. Im allerbesten Fall hat er die Unterlagen bereits selber besorgt und hat sich schon eingelesen. Am besten vor dem Architektentermin anfragen, ob Ihr noch Unterlagen in Papierform mitbringen sollt.
- Lageplan des Grundstücks – bekommt Ihr von der Gemeinde, dem Verkäufer oder dem Katasteramt. Achtet darauf, dass Euer Grundstück auf allen Unterlagen zweifelsfrei erkennbar ist. Es soll schon vorgekommen sein, dass Architekten Häuser auf das Nachbargrundstück geplant haben…
- Bebauungsplan (textlicher und bildlicher Teil) – wenn er Euch nicht bereits vorliegt, bei der Gemeinde anfordern. Oft findet er sich auch auf der Website der Gemeinde.
- Sonstige Unterlagen zum Grundstück, z.B. Grundbuchauszug (wegen eventueller Baulasten) und Fotos
- Planungs-Unterlagen zu Nebengebäuden, die der Architekt mit einplanen soll, z.B. Garage oder Carport (Maße, Anforderungen an das Fundament, etc.). Diese bekommt Ihr beim Hersteller des Nebengebäudes.
- Euren Hausvertrag mit allen Zusatzleistungen und Paketen
- Eure Architekten-Punkteliste (s.u.)
Lest Euch Eure Unterlagen, v.a. den Bebauungsplan, selbst genau durch, damit Ihr über alle Anforderungen im Klaren seid. Dieser Punkt ist extrem wichtig, da sich im Bebauungsplan viele Vorgaben verbergen können, die die Machbarkeit und das Aussehen Eures Hausprojekts beeinflussen können. Falls Euch etwas nicht klar ist, notiert Euch die Fragen in Eurer Architekten-Punkte-Liste und fragt dann im Architektentermin nach.
Was kann ich vorbereiten?
Grundlagen
Es gibt verschiedene Architekten. Einige machen “nur ihren Job” und zeichnen die technisch korrekten Pläne nach Euren Vorgaben, andere beraten Euch und kommen selber mit kreativen Vorschlägen. Da man letzteres nicht voraussetzen kann, solltet Ihr Euch gut auf den Architektentermin vorbereiten, damit Ihr nichts vergesst.
Wichtig: Der Architekt ist Dienstleister, den Massa bezahlt (und der aktuell wahrscheinlich besonders viele Pläne zu erstellen hat). Große kreative Eigenleistungen kann man da vielleicht nicht immer erwarten, wohl aber solides architektonisches Handwerk.
Vorüberlegungen
Macht Euch auf jeden Fall im Vorfeld Gedanken, wie Euer Haus im Detail aussehen soll und was Euch wichtig ist:
- Lage und Ausrichtung des Hauses und der ggfs. geplanten Nebengebäude auf dem Grundstück
- Anzahl und Größe der Räume, geplante Nutzung jetzt – und in ein paar Jahren, wenn z.B. die Kinder aus dem Haus sind. Flexibel geplante Räume kann man später leichter einer anderen Nutzung zuführen.
- Anzahl und Anforderung an die “Möblierung” der Bäder mit Duschen, Badewannen, WCs, Bidets, Urinal etc.
- Maße der vorhandenen und ins neue Haus mitzunehmenden größeren Möbel, insbesondere Küchenmöbel oder Schrankwände.
- Anforderungen an Barrierefreiheit. Kann man z.B. das Erdgeschoss als vollwertige Wohnung herrichten, sollte es später einmal Bedarf geben?
- Ist eine offene oder eine geschlossene Küche gewünscht?
- Ist eine getrennte Speisekammer bzw. ein Vorratsraum gewünscht?
- Alle Änderungswünsche gegenüber dem Standardgrundriss:
- Wände
- Innentüren
- Fenster
- zusätzliche Dachflächenfenster
- Farbkonzept außen (Dachziegel, Fassade, Fenster)
- Gibt es bestimmte Fristen Termine oder Fristen zu beachten, zum Beispiel ein Gemeinderat, der nur alle 4 Wochen über Bauanträge entscheidet und eine Sommerpause von 2 Monaten macht? Oder gibt es eine Förderung, die man bis zum Tag X beantragen muss? Oder eine Mietwohnung, die nur befristet zur Verfügung steht? Dann kommuniziert diese rechtzeitig an den Architekten.
Abstimmung
Idealerweise seid Ihr Euch untereinander einigermaßen einig, wie es werden soll. Manche BauherrInnen lernen allerdings ihre PartnerInnen beim Architektengespräch von einer ganz anderen Seite kennen…
Wenn möglich, zeichnet Ihr auch schon einen groben Grundriss Eurer Vorstellungen. Nehmt als Basis am besten den Standard-Grundriss Eures Haustyps und “malt” in einer Kopie herum. Oder macht das ganze völlig frei auf einem weißen Blatt Papier. Oder nehmt ein Pergamentpapier – da kann man den Original-Grundriss durch sehen. Hier kommt es noch nicht auf absolute Genauigkeit an. Wer mehr visuell veranlagt ist, kann auch Fotos von schönen Raumgestaltungen oder schicken Möbeln mitnehmen.
An dieser Stelle noch ein Tipp für die Bauherren: Happy wife – happy life! Im Zweifel hat die Bauherrin Recht. 🙂
Die Architekten-Punkte-Liste
Alle Punkte aus der Vorbereitung und Eure offenen Fragen solltet Ihr einer “Architekten-Punkte-Liste” sammeln. Hier darf man zu Anfang ruhig ein wenig “spinnen” und auch vielleicht nicht realisierbare Ideen trotzdem aufnehmen. Streichen kann man immer noch.
Die Liste könnt Ihr im Architektentermin durchgehen und die einzelnen Punkte besprechen, abhaken, vertagen oder verwerfen. Die erhaltenen oder recherchierten Antworten zu Euren Fragen könnt Ihr hier aufnehmen, damit die Gesprächspartner sie nicht vergessen. Außerdem könnt Ihr dort für jeden Punkt einen Verantwortlichen aufnehmen, und einen Termin, bis zu dem der Punkt beantwortet/geklärt werden soll. Dies schafft eine hohe Transparenz und auch ein hohes Maß an Verbindlichkeit, für alle Beteiligen, da jeder seine “Hausaufgaben” kennt.
Auf die Liste kann man dann bei späteren Architektenterminen oder zur Kontrolle des Bauantrags zurückgreifen. Sonst vergisst man gerne mal eine Kleinigkeit und ärgert sich später. Stellt Ihr die Liste dem Architekten im Anschluss an das Gespräch zur Verfügung, habt Ihr gleich eine Art Protokoll der besprochenen Punkte und auch ihm fällt es leichter, den aktuellen Stand im Blick zu behalten. Und man diskutiert die gleichen Punkte nicht mehrfach.
Eine Vorlage für eine Architekten-Punkte-Liste findet Ihr im Folgenden. Ihr könnt Sie als Excel- oder CSV-Datei herunterladen und selber anpassen.
Nr. | Thema | Frage | Antwort | Status | Verantw. | Termin |
---|---|---|---|---|---|---|
1 | Dachneigung | Standard: 38° Bebauungsplan: >= 45° | Wird umgeplant, Preis ca. 5.000 € | erledigt | Architekt | 31.05.xx |
2 | Wäscheabwurf | Durchmesser ca. 30 cm | Durchbruch in Kellerdecke einplanen -> Architekt Durchbruch in EG-Decke bauseits nach Hausstellung. Balkenlage beachten! | offen | Architekt, Bauherr | 30.04.xx |
3 | EG Küchenfenster verschieben -> HWR | Stattdessen bodentiefes Fenster in der Küche | wird geplant | erledigt | Architekt | 30.04.xx |
4 | Baufenster | WIe groß darf Garage neben dem Haus sein? Grenzbebauung vorgeschrieben? | Garage muss auf Grenze stehen. Doppelgarage passt hin. | erledigt | Architekt | 30.04.xx |
5 | Doppelgarage | Fertiggarage 6x8 m auf Grenze, Abstand zur Straße 5 m einplanen | Bauherr liefert Unterlagen zur Bauantragsplanung an Architekten | offen | Bauherr | 15.05.xx |
6 | Gartenplanung | Bäume, Bepflanzung, Wege, Beete, Teich | Laut Bebaaungsplan 2 Bäume vorgeschrieben, werden eingezeichnet. Architekt plant nur grob Terrasse und Höhen, alles weitere bauseits -> GaLa-Bauer oder Gartenarchitekt | erledigt | Architekt | 15.05.xx |
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Im Achitektentermin
Vorabinfos
Geht gut vorbereitet in den Architektentermin! Seid Euch darüber im Klaren, was Ihr wollt. Aber lasst Euch im Architektentermin Zeit, alle Punkte, die Euch wichtig sind, auch durchzugehen. Lasst Euch nicht zeitlich unter Druck setzen! Ungenauigkeiten in dieser Phase sorgen für Missverständnisse und ggfs. viel teuren Ärger später.
Bebauungsplan
Bei allem, was Ihr mit dem Architekten plant, müsst Ihr den Bebauungsplan beachten! Er kann konkrete Vorgaben zum Baufenster, zu First-, Kniestock- und Traufhöhen, zur Anzahl der Geschosse, zur Dachneigung, zur Dachform, zur Firstrichtung, zu Gauben, zu Schallschutzfenstern, zu möglicher Grenzbbebauung, zur Anzahl an Garagen und Stellplätzen, zur Dachziegelfarbe, zur Hausfarbe, zur Fassadengestaltung, zur Versickerungsfähigkeit von Pflasterbelägen und zur Bepflanzung und vielem mehr enthalten. Weitere Anforderungen können sich z. B. aus der Landesbauordnung Eures Bundeslandes ergeben.
Nicht alles ist für den Laien verständlich, manches sogar für den Architekten nicht ganz klar. Unklarheiten solltet Ihr oder der Architekt mit dem Bauamt bzw. der Gemeinde klären, bevor Ihr den Bauantrag einreicht. Notfalls muss man einzelne Punkte im Architektentermin erst mal bis zur Klärung zurückstellen.
Bauvoranfrage
Weicht Ihr mit Eurem geplanten Haus vom Bebauungsplan ab, kann es sinnvoll sein, vorab unverbindlich beim Bauamt anzufragen, ob die Änderung überhaupt genehmigungsfähig ist. Manchmal bekommt man bereits da Antworten wie “vergessen Sie es, das geht niemals durch” oder “steht zwar so im Bebauungsplan drin, man kann aber Ausnahmen beantragen, haben andere Nachbarn auch gemacht”. Mehr (rechtsverbindliche) Sicherheit bekommt man durch eine offizielle Bauvoranfrage, bei der Euch der Architekt helfen kann, die aber natürlich auch wieder Gebühren kostet.
Vereinfachtes Verfahren
Lasst Euch erklären, ob Euer Bauvorhaben für das sog. vereinfachte Verfahren in Frage kommt und was Ihr dafür einhalten müsst – das kann eine deutliche Verkürzung der Bearbeitungszeit beim Bauamt bedeuten!
Mögliche Themen im Architektentermin
Hier eine Liste von Themen, die Ihr im Architektentermin abdecken könnt. Sicherlich sind nicht alle für jedes Bauprojekt relevant. Vieles davon scheinen Kleinigkeiten zu sein, die man aber spätestens vor Abgabe des Bauantrags checken sollte. Nehmt Euch die Zeit dafür!
Vorab: Es gibt für alle möglichen Änderungen bis auf wenige Spezialfälle, die einer Prüfung durch Massa bedürfen, umfangreiche Preislisten, die Eurem Verkäufer und auch dem Architekten vorliegen. Nach Abschluss der Planung sollte also eine klare Aufstellung möglich sein, welche Position wie viel kostet. Mit etwas Glück habt Ihr bereits beim Verkäufer dafür eine Pauschale eingeplant…
Platzierung des Hauses auf dem Grundstück
- Das Haus muss in das Baufenster passen. Eventuell gibt es eine Vorgabe im Bebauungsplan, dass die Vorderfront des Hauses mit den Nachbarhäusern fluchten muss. Ansonsten kann man es vielleicht im Bebauungsfenster ein wenig hin- und herschieben und die Position so optimieren, dass z.B. besonders viel Fläche für den Garten übrig bleibt.
- Die vorgegebenen Abstände zur Straße und zu den Nachbargrundstücken müssen eingehalten werden, und dann gibt es noch eine etwas komplizierte Abstandsflächen-Berechnung, die Ihr Euch vom Architekten erklären lassen könnt. 😉
- Wie soll die Ausrichtung des Hauses auf dem Grundstück aussehen? In welcher Himmelsrichtung?
- Wo steht die Sonne zu welcher Tageszeit? Im Norden ist praktisch den ganzen Tag schattig. Im Winter steht die Sonne tiefer als im Sommer. Sonne auf Fenstern im Winter hilft kostenlos beim Heizen. Zu viel Sonne auf große Fenster ist auch nicht gut, da dann die Beschattung aufwendiger wird.
- Wo gibt es die schönste Aussicht? Wo ist vielleicht der Nachbar etwas nah dran? Vielleicht macht ein Küchenfenster zur Straße hin Sinn, damit man die Kinder oder Besuch kommen sieht?
- Falls eine Photovoltaikanlage geplant ist: Ist eine Seite des Dachs grob in Richtung Süden ausgerichtet? Ost/West ist aber auch nicht unmöglich.
- Prüfen, ob der Grundriss in gespiegelter Form besser zum Grundstück passt.
Rund ums Haus
- Der Architekt wird Euch keine detaillierte Gartenplanung machen können. Mindestens die Sachen, die im Bebauungsplan gefordert sind (z.B. eine bestimmte Anzahl Bäume) sollte er aber aufnehmen. Für alles weitere könnt Ihr Euch an einen GaLa-Bauer oder einen Gartenarchitekten wenden.
- Wo soll die Terrasse hin? Über welche bodentiefen Fenster soll sie zugänglich sein?
- Wo kommt der Garten, wo der Vorgarten hin?
- Was ist mit der Einfahrt, KFZ-Stellplätzen, dem Weg zum Eingang des Hauses, und ähnlichen Flächen?
- Wo kommen ggfs. geplante Nebengebäude wie Garagen, Carport hin? Diese kann (und sollte) der Architekt gleich mitplanen und in den Bauantrag mit aufnehmen. Das ist günstiger, als es später per separatem Bauantrag zu machen. Bringt am besten dazu die Unterlagen des Herstellers mit, wenn vorhanden. Die Planungsleistung des Architekten für die Garage oder den Carport kostet einen Aufpreis – es gibt bei Massa ein eigenes Formular dafür.
- Beachtet die ggfs. unterschiedlichen Höhen auf dem Grundstück. Gefälle zum Haus hin sollte tunlichst vermieden werden. Wo braucht es Rampen oder Treppen? Vielleicht sogar Stützmauern oder eine Terrassierung des Gartens? Ihr solltet zumindest grob vorgeben, wie das Gelände rund ums Haus aussehen wird. Größere Baumaßnahmen und Erdbewegungen rund ums Haus können sehr teuer werden. Vor allem, wenn man sie nachträglich noch mal neu machen muss, weil man vorher nicht daran gedacht hat.
Das Äußere des Hauses
- Die Dachform ist mit wenigen Ausnahmen bereits durch die Wahl des Hausmodells festgelegt. Ist die Dachform laut Bebauungsplan nicht möglich, müsst Ihr wahrscheinlich das Modell wechseln.
- Die Dachneigung kann man in gewissen Grenzen an die Anforderungen im Bebauungsplan anpassen.
- Beim Dachüberstand gibt es eher selten Vorgaben im Bebauungsplan, aber auch hier sind diverse Optionen möglich, die meistens Geschmackssache sind, sich manchmal aber auch an der regionaltypischen Bauweise orientieren sollen.
- Je nach Bauort muss das Dach für eine erhöhte Schneelast ausgelegt werden.
- Um Dachlawinen zu vermeiden, machen ja nach Dachneigung Schneefanggitter Sinn, auch hier wieder eher in schneereichen Gebieten.
- Befindet sich das Grundstück in einem Hochwassergebiet oder in einer höheren Sturmzone? Hier kann es spezielle Anforderungen geben.
- Die Dachfarbe ist oft durch den Bebauungsplan eingeschränkt.
- Gleiches gilt für die Fassadenfarbe, manchmal sogar für die Fassadengestaltung. Manche Gemeinden verlangen z.B. eine ortstypische Verklinkerung oder Holzvertäfelung.
Der Grundriss
Außen
- Ist das Haus zu klein, eine Nummer größer kommt aber nicht in Frage? Dann macht vielleicht eine Rasterverlängerung Sinn. Dabei kann man das Haus in beiden Etagen in Firstrichtung in 30-cm-Schritten verlängern. Das kostet natürlich Aufpreis, ist aber im Verhältnis zur gewonnenen Fläche relativ günstig.
- Gibt es einen anderen Haustyp, der vom Grundriss her näher an Euren Vorstellungen ist? Dann macht ein Modellwechsel ggfs. Sinn. In den meisten Fällen hat man das aber schon beim Verkäufer ausgewählt.
- Ist ein Erker, ein Balkon oder ein anderes Anbauelement geplant?
- Im Standard sind die Räume 2,75 m hoch (früher hieß das “Freiraum-Upgrade”). Gibt es Probleme mit der Höhe des Hauses oder der Wände, kann man die Raumhöhe auf 2,50 m senken lassen.
- Wie hoch soll der Kniestock werden? Je höher, desto größer wirken die Räume im Dachgeschoss. Allerdings kommt man irgendwann nicht mehr an die Dachfenster… Oft ist die maximale Kniestockhöhe (oder auch die First-, Wand- oder Traufhöhe) auch im Bebauungsplan vorgegeben.
Innen
- Innenwände kann man in der Regel problemlos verschieben. Bei tragenden Wänden ist das nicht immer möglich, bzw. nur mit erhöhtem Aufwand, was natürlich Mehrkosten bedeutet.
- Wollt Ihr eine eigene Speisekammer? Diese kann man ab Werk einplanen lassen. Wenn Ihr Euch nicht ganz sicher seid, kann man sie aber auch erst einmal weglassen und nach der Hausmontage schnell selber die Wände dafür aus ein paar Balken zusammenzimmern.
- Beachtet die Platzierung der Innentüren. Soll ein Schrank dahinter passen, müssen sie weit genug von der Raumecke entfernt sein. Öffnen sie in den richtigen Raum? Ist die Anschlagsrichtung richtig herum? Kollidiert eine offene Tür mit einer anderen Tür, der Treppe oder steht sie im Durchgang im Weg? Soll eine Ankleide vom Flur, vom Schlafzimmer oder von beiden aus erreichbar sein? Innentüren lassen sich in der Regel problemlos in den Wänden verschieben.
- Änderungen an der Form der Treppe sind eher schwierig, weil sie ein Herzstück des Hauses bildet und der Rest des Grundrisses sich darum gruppiert. Farbe, Holzart und ähnliches sucht Ihr erst später bei der Bemusterung oder beim Treppenbauer aus.
Fenster und Türen
Allgemeines
- Achtet darauf, dass alle Fenster, die im Standard-Grundriss (der in Eurem Vertrag) drin sind, auch in der Architektenplanung auftauchen. Fenster, die im Prospekt oder Werbebildern abgebildet sind, müssen nicht zwingend Teil des Standard-Grundrisses sein.
- Ihr könnt schon beim Architekten entscheiden, ob und wie Ihr die Fensterrahmen farbig foliert haben möchtet. Das geht aber auch noch in der Bemusterung und wird dort final festgelegt.
- Auch könnt Ihr festlegen, ob Ihr bestimmte Fenster (z.B. im Bad oder an der Haustür) mit einem bestimmtem Dekorglas (z.B. Milchglas oder Mastercarree) als Sichtschutz haben wollt. Natürlich kann man Fenstergläser auch nachträglich mit einer Sichtschutzfolie bekleben, wenn man sich nicht ganz sicher ist.
- Generell könnt Ihr Fenster innerhalb einer Etage verschieben. Falls ein Fenster größer oder kleiner gemacht oder entfallen soll, wird das Fenster aus dem Originalgrundriss nur mit 50% gutgeschrieben. Es macht also Sinn zu prüfen, ob Ihr Fenster nicht besser untereinander tauschen könnt, statt sie raus- und reinzurechnen.
- Bei einflügeligen Fenstern auf die Anschlagsrichtung achten: Wo ist der Griff, wo das Scharnier? Ist es evtl. anders herum besser?
- Bei zweiflügeligen Fenstern auf die Öffnungsreihenfolge der beiden Fensterflügeln achten (der zweite geht erst auf, wenn der erste geöffnet ist). Auch hier: Macht die umgekehrte Reihenfolge mehr Sinn?
Details
- Damit man in der Höhe der Küchenplatte nicht eingeschränkt ist und auch ein Wasserhahn vor das Fenster passt, macht ein Fenster mit einem feststehenden unteren Drittel (“Kämpfer”) oft Sinn. Ein normales Fenster lässt sich sonst nicht öffnen, wenn der Wasserhahn im Weg ist.
- Bei den bodentiefen Fenstern im Dachgeschoss solltet Ihr Euch überlegen, ob Ihr lieber einen feststehenden unteren Glasteil haben möchtet, oder einen sog. französischen Balkon, also ein Gitter als Absturzsicherung vor dem komplett zu öffnenden Fenster.
Tiefergelegte Schwellen (TGS)
- Ganz wichtig: Lasst Euch an allen bodentiefen Fenstern im Erdgeschoss (oder an Balkonen, Loggien etc. im Dachgeschoss) die sog. tiefergelegten Schwellen einplanen. Dies sind spezielle, trittsichere Schwellen außen an den Fenstern, für die ihr einen kleinen Aufpreis zahlt. Macht Ihr das nicht, bekommt Ihr normale Außenfensterbänke dort verbaut. Zum einen ist mit diesen der Anschluss an eine eventuelle Terrasse schwieriger, zum anderen sind sie nicht trittfest und verkratzen oder verbeulen schnell. Das nachträglich zu ändern ist praktisch unmöglich.
Dachfenster
- Prüft, ob weitere Dachfenster sinnvoll sind: sie sind eine gute Möglichkeit, die Zimmer im Dachgeschoss mit mehr Tageslicht zu versorgen, selbst wenn man z.B. keinen Platz für Kniestockfenster hat. Denkt aber auch daran, dass Ihr diese Fenster gerade im Sommer beschatten und bei Schlafzimmern auch abdunkeln können müsst, was meistens einen zusätzlichen Außenrolladen bedingt.
Rolläden/Raffstores
- Es gibt verschiedene Rolladen-Farben, ebenso wie Raffstores zur Auswahl. Die Rolläden bei Massa sind seit einiger Zeit standardmäßig aus Aluminium, die früher verbauten Kunststoff-Rolläden werden nicht mehr angeboten.
- Wollt Ihr elektrische Antriebe für die Rolläden bzw. Raffstores? Diese könnt Ihr direkt ab Werk bestellen oder auch selber nachrüsten.
- In der Regel ist seitens der Landesbauordnung mindestens ein “Zweiter Rettungsweg” im Dachgeschoss vorgesehen. Dieser sollte zur Straßenseite zeigen, damit die Feuerwehr mit der Rettungsleiter es erreichen kann. Falls Ihr elektrische Rolläden plant, müsst Ihr aus Sicherheitsgründen hier ein Motor mit einem speziellen Getriebe und einer Notkurbel verbauen. Es kann noch weitere vorgeschriebene Rettungswege geben.
Haustechnik
Heizung
- Falls Ihr einen Kamin haben möchtet, beachtet bitte, dass dieser normalerweise raumluftunabhängig sein muss und dass Ihr dafür einen eigenen Schornstein benötigt, den der Architekt einplanen muss.
- Bei einer modernen Gasbrennwertheizung braucht man keinen “richtigen” Schornstein mehr, wohl aber ein Abgasrohr, das in einem feuerfesten Schacht bis über das Dach geführt werden muss. Achtet bei der Plazierung (besonders im Dachgeschoss) darauf, dass das Rohr und der Schacht nicht im Weg ist. Vorher solltet Ihr natürlich noch abklären, ob überhaupt Gas am Grundstück anliegt oder ob Ihr einen Tank auf dem Grundstück braucht.
- Im Gegensatz dazu fällt bei einer Wärmepumpe, die mit Strom betrieben wird, kein Abgas an, Ihr braucht also auch kein Abgasrohr dafür.
Technikraum
- Macht eine Grobplanung für den Hauswirtschaftsraum/Technikraum (Feinplanung kommt später). Darin sollten die wichtigsten Geräte eingezeichnet werden: Hausanschlüsse, Elektroverteilung, Wärmepumpe bzw. Gastherme, Wasserspeicher, ggfs. Waschmaschine und Trockner. Passt alles hinein? Kann man darin noch vernünftig arbeiten, z.B. Wäsche waschen/trocknen/bügeln/legen?
- Der Architekt sollte auch einen Vorschlag für die Hauseinführung der Medien einzeichnen. Details kann man später mit den Versorgern und die Heizungs/Sanitär-Unternehmen abstimmen.
- Wärmepumpen gibt es in verschiedenen Varianten: Als Split-Gerät mit getrennter Innen- und Außeneinheit und als Kompaktanlage mit nur einer Inneneinheit im Technikraum. Der Standort einer Außeneinheit solltet Ihr klug wählen: Aus Lärmschutzgründen muss das Gerät bestimmte Abstände zum Nachbarn einhalten. Zum anderen will man die Anlage auch nicht unbedingt auf der Terrasse stehen haben…
Sat-Anlage
- Falls Ihr eine eine Sat-Anlage aufs Dach gestellt haben wollt, könnt Ihr gleich einen passenden Sat-Ziegel für den Mast dazu bestellen.
Sanitär/Wasser/Abwasser
- Lasst eine grobe Planung der Bäder und Duschen/WCs und der Küche vornehmen, um die Positionen der Anschlüsse, v.a. der Abflüsse festzulegen. Details kann man wieder mit dem Heizungs/Sanitärunternehmen abklären.
- Das Abwasser wird in Fallrohren gesammelt und durch die Bodenplatte in den Kanal geführt. Achtet darauf, wo diese Rohre im Erdgeschoss “rauskommen” – niemand will ein plätscherndes WC-Abwasserrohr im Wohnraum oder im Schlafzimmer haben. Und sie sollten auch nicht mitten auf der Wand, sondern besser in einer Ecke liegen.
- Die Fallrohre werden in der Regel zur Entlüftung mit gleichartigen Rohren senkrecht nach oben durchs Dach geführt. Achtet darauf, wo diese Entlüftungsrohre hinkommen, damit sie im Dachgeschoss nicht im Weg sind.
- Aus eigener Erfahrung: Achtet darauf, dass die Wände in den Etagen auch genau übereinander stehen, wenn an ihnen ein Abwasserrohr entlanglaufen soll. Ist das nicht der Fall, hättet ihr einen unnötigen Knick im Rohr.
- Wenn die Abflüsse unterhalb der sog. Rückstauebene (meistens die Straßenoberfläche) liegen, benötigt Ihr eine mechanische oder elektrische Rückstausicherung. Damit verhindert man, dass bei Starkregen oder Verstopfungen im Kanal das Kanalwasser ins Haus drückt. Das bedeutet zusätzliche Kosten und laufenden Wartungsaufwand.
- Liegen Abflüsse zusätzlich tiefer als die Kanalsohle (kann das Abwasser also nicht natürlich mit Gefälle in Richtung Kanal abfließen), braucht Ihr eine Hebeanlage benötigt, die das Abwasser zunächst hochpumpt, damit es abfließen kann. Eine Hebeanlagen für Fäkalienwasser aus dem WC im Keller ist sehr teuer, eine für normales Grauwasser ohne Fäkalien nicht ganz so sehr. Auch eine Hebeanlage benötigt laufende Wartung.
- Zu den Standard-Bauantragsplanungen gehört auch ein Entwässerungsplan, der aufzeigt, wie die verschiedenen Anschlüsse im Haus zum Kanal abgeführt werden. Habt Ihr oder die Gemeinde spezielle Anforderungen, kann ein Aufpreis fällig werden.
Niederschlagswasser
- Auch die Entwässerung des Regens (Niederschlagswasser) gehört in die Planung. Hier gibt es meistens strenge Vorschriften, je nach Gemeinde. Manchmal gibt es ein eigenes Kanalsystem für Niederschlagswasser in der Straße. In den allermeisten Fällen darf man Niederschlagswasser nicht in den Schmutzwasserkanal einleiten, sondern muss es mehr oder weniger aufwendig mit Zisternen zurückhalten und/oder mit verschiedenen Bauwerken, z.B,. sog. Rigolen, auf dem Grundstück selber versickern lassen. Diese sollten im Plan eingezeichnet werden.
Wäscheabwurf
- Wollt Ihr einen Wäscheabwurf aus dem Bad oder der Ankleide in den Hauswirtschaftsraum haben? Das dafür benötigte dicke Rohr muss eingeplant werden, und es braucht Deckendurchbrüche in der Keller- und Ergeschoß-Decke.
Nach dem Architektentermin
Bauantragsunterlagen
Im Nachgang des Achitektentermins erstellt der Architekt einen Vorentwurf und stimmt diesen dann in der Regel telefonisch oder per Mail mit Euch ab. Änderungen sind dann noch möglich. Achtet darauf, dass alle in dem Planungsgespräch besprochenen Punkte auch in die Planunterlagen eingeflossen sind. Fragt nach, wenn etwas fehlt oder unklar ist, auch wenn es mühsam erscheint und es manchmal mehrerer “Schleifen” bedarf, bis alles geklärt ist. Benutzt Eure Architekten-Punkte-Liste als Gedächtnisstütze bzw. Protokoll. In diesem Stadium lassen sich alle Fehler noch kostenfrei beheben, später nicht mehr so leicht.
Bei uns wären z.B. zwei Wände im Erd- und Dachgeschoss um 10 cm nicht übereinander gestanden, das hätte einen extra-Aufwand wegen der Fallrohre bedeutet. Wir haben den Punkt mehrfach dem Architekten sagen müssen, bevor es umgesetzt wurde…
Wenn alle Änderungen aufgenommen und der Plan abgestimmt ist, erstellt der Architekt die Bauantragsunterlagen, die Ihr dann zur Freigabe und Unterschrift erhaltet. Außerdem bekommt Ihr eine Liste mit den zusätzlichen Kosten, die durch die Änderungen beim Architekten entstanden sind, ebenfalls zur Unterschrift.
Diese Unterschriften solltet Ihr sehr ernst nehmen und alles peinlich genau kontrollieren. Auch hier: bei Unklarheiten unbedingt nachfragen und abklären, bevor Ihr unterschreibt! Mündliche Zusagen bringen Euch hier wenig, nur was schriftlich in den Unterlagen fixiert ist, gilt.
Genehmigungsverfahren
Nach Eurer Unterschrift gehen der Bauantrag an Euer zuständiges Bauamt zur Genehmigung. Wollt Ihr danach noch Änderungen vornehmen, wird der Prozess neu angestoßen und es man muss auch mit weiteren Kosten für den erneuten Aufwand des Architekten rechnen.
Bei groben Fehlern kann das Bauamt den Antrag ablehnen. Aber selbst wenn er genehmigt wird: Vorbehaltlich evntueller Änderungen in der technischen Prüfung wird das, was in den Plänen steht, genau so gebaut. Änderungen sind dann, wenn überhaupt, nur mit viel Aufwand und unter hohen Kosten machbar.
Fazit Architektentermin
Auch wenn es anstrengend sein kann, lohnt sich Aufmerksamkeit aufs Detail und klare Dokumentation im Architektentermin. Wer hier gut organisiert und gewissenhaft in die Planung geht, hat eine stabile Grundlage für den weiteren Bauablauf geschaffen. Auf der anderen Seite: Was man in dieser Planungsphase “verbockt”, ist später kaum mehr zu beheben, zumindest nicht ohne großen finanziellen und zeitlichen Aufwand.
Ist dieser Schritt aber einmal geschafft und der Bauantrag abgegeben, habt Ihr einen weiteren großen Meilenstein in Eurem Bauprojekt geschafft – ein guter Zeitpunkt, den Fortschritt zu feiern!