Inhalt
Einleitung
In den Unterlagen zur Lüftungsanlage ist des öfteren die Rede von sog. Zuluft-, Abluft- und Überströmräumen. Worum es sich dabei handelt, erfahrt Ihr im Folgenden.
Zuluftraum
Als Zuluftraum wird ein Raum bezeichnet, der von der Lüftungsanlage mit frischer Zuluft versorgt wird. Es befindet sich also ein Luftauslass (meistens im Boden vor dem Fenster) im Raum, durch die frische Luft aus der Lüftungsanlage in den Raum strömt.
Zulufträume sind üblicherweise alle Räume, die keine Ablufträume sind (siehe unten), zum Beispiel Wohnzimmer, Esszimmer, Arbeitszimmer und Schlafzimmer. In der Regel ist die Anzahl der Zu- und Ablufträume ungefähr gleich. Sie muss aber nicht identisch sein.
Abluftraum
Ein Abluftraum ist das Gegenstück zum Zuluftraum: Hier wird die verbrauchte Luft aus einer Abluftöffnung (meistens in der Decke oder oben an der Wand) abgesaugt und über die Lüftungsanlage nach draußen befördert.
Ablufträume sind typischerweise Bäder, Duschen, Gäste-WCs, Küchen und ggfs. Ankleiden. Also überall dort, wor Wasserdampf oder potentiell unangenehme Gerüche entstehen. Da die Luft direkt aus den Ablufträumen abgesaugt wird, verbreiten sich Wasserdampf und Gerüche praktisch nicht in den Rest des Hauses.
Bei offenen Wohn/Esszimmern mit Küchen sind meistens Zu- und Abluftöffnungen im gleichen Raum vereint. Während die Zuluft im Wohn- und Essbereich in den Raum gelangt, wird die Abluft im Bereich der Küche wieder abgesaugt. So entsteht innerhalb des Raums ein eigener Lüftungskreislauf.

Überströmraum
Alle Räume, die keine Zu- und keine Ablufträume sind, werden entweder gar nicht belüftet (nicht so gut), oder sind sog. Überströmräume. Diese haben keine eigenen Zu- oder Abluftöffnungen, werden aber trotzdem belüftet: Die Luft aus den Zulufträumen fließt über die Überströmräume in die Ablufträume, so dass sich ein kontinuierlicher Luftstrom ergibt.
Überströmräume befinden sich logischerweise zwischen den Zu- und den Ablufträumen. Deswegen sind Flure und Treppenhäuser in der Regel Überströmräume.
Luftströmung
Damit ausreichend Luft von den Zuluft- durch die Überström- in die Ablufträume strömen kann, dürfen diese Räume nicht luftdicht voneinander getrennt sein. Auch bei geschlossenen Türen muss der Luftaustausch gewährleistet sein. Deswegen lässt man entweder unter den Türblättern einen etwas größeren Spalt von 5-10 mm, oder man baut Lüftungsgitter in die Türen ein. Es gibt auch Lüftungsgitter, die statt in die Tür in die entsprechende Wand eingebaut werden können.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wo muss ich die Zu- und Abluftöffnungen für eine Lüftungsanlage am Neubau eines EFWH anbrinen? Über Eck oder geht auch unmittelbar nebeneinander!.
Für eine zeitnahe Rückinfo bedanke ich mich im voraus, da es drängelt. Die Monteure wollen beide Öffnungen unmittelbar nebeneinander setzen.
Das geht doch nicht, oder? Es ist eine Vissmann Vitovent 300 W.
Danke im voraus.
Peter Bieling
Hallo Herr Bieling,
Normalerweise gibt es bestimmte Mindestabstände zwischen Frisch- und Fortluftöffnugen, damit die Fortluft nicht wieder angesaugt wird. Wo möglich, setzt man sie über Eck. Wenn das aus bestimmten Gründen nicht möglich ist, z.B. bei einer Doppelhaushälfte, können beide Öffnungen auch mit Abstand an der selben Wand eingebaut werden. Falls auch das nicht möglich oder gewünscht ist, kann man beide auch direkt nebeneinander setzten. Dann wird ein spezielles kombiniertes Frisch/Fortluftgitter auf die Außenwand gesetzt, das aufgrund seiner Form dafür sorgt, dass die Fortluft senkrecht zur Wand nach vorne ausgeblasen wird, und die Frischluft seitlich an der Wand entlang angesaugt wird. So wird ein Ansaugen der Fortluft ebenfalls weitestgehend verhindert. Bei der Montage darauf achten, dass das Gitter richtig herum montiert wird wie eben beschrieben, nicht umgekehrt, was leider ziemlich häufig vorzukommen scheint.
In meinem Kaufvertrag steht: Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Der Installateur hat nach seinen Angaben zufolge eine Entfeuchtungsanlage gebaut.
Damit lässt sich jedoch kaum schlechte Luft beseitigen. Morgens haben wir im Schlafzimmer ca. 2500ppm CO2-Konzentration. Im Energie-Effizienzbericht zu dem Gebäude wird ein 0,4-Fächer Luftwechsel gefordert. Wie passt das zusammen? Welche Ansprüche habe ich?
Hallo Radtke,
Ich kann und darf hier keine Rechtsberatung machen. Welche Ansprüche Du hast, müsstest Du aus Deinem Vertrag herausziehen, ggfs. mit Hilfe eine Fachanwalts.
Nur soviel: Eine Entfeuchtungsanlage ist etwas komplett anderes als eine Lüftungsanlage. Zwar sorgt auch eine Lüftungsanlage im Winter für eine Entfeuchtung der Innenluft (als Nebeneffekt der Bauweise, siehe Trockene Luft). Ihr Hauptzweck ist aber die kontrollierte Be- und Entlüftung des Hauses, um die geforderte Luftwechselrate sicherzustellen. Moderne Häuser werden ja weitestgehend luftdich gebaut und das macht eine kontrollierte Belüftung erforderlich, wenn man nicht ständig daran denken will, selber die Fenster zu öffnen und zu schließen. Durch die Wärmerückgewinnung ist trägt die Lüftungsanlage auch zur Energieeffizienz des Gebäudes bei.
Hast Du denn mit Massa gebaut? Und die Heizung/Lüftung auch über Massa bezogen, oder getrennt? Welche Anlage (Hersteller/Typ) wurde denn verbaut?
Viele Grüße
Sebastian