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BG Bau: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

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Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) mit Sitz Berlin ist eine gewerbliche Berufsgenossenschaft in Deutschland und somit Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.

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Als deutscher Sozialversicherungsträger betreut sie im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung bundesweit (örtliche Zuständigkeit) im Wesentlichen Unternehmen der Bauwirtschaft (sachliche Zuständigkeit). Die BG BAU ist – vorbehaltlich des § 129 Absatz 1 Nummer 3 SGB VII – darüber hinaus auch zuständig für private, nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten gemäß § 192 SGB VII.

Quelle: Wikipedia

Und was hat die Bauherrschaft eines Ausbau-Hauses damit zu tun?

Die BG Bau ist, vereinfacht gesagt, eine gesetzliche Unfallversicherung für Beschäftigte im Baugewerbe. Sie sichert die Bauarbeiter finanziell vor den Folgen von Unfällen auf Baustellen. Um diese Leistungen gewähren zu können, müssen Baunternehmer (egal ob Firma oder private Bauherrschaft) für alle auf der Baustelle beschäftigten Personen Beiträge abführen (gesetzliche Pflichtversicherung).

Für die von einer Firma beschäftigten Bauarbeiter macht das der Arbeitgeber. Er ist verpflichtet, regelmäßig die Anzahl der Beschäftigten und die geleisteten Arbeitsstunden auf seinen Baustellen an die BG zu melden. Für die gemeldeten Stunden ist er verpflichtet, Beiträge zu entrichten.

Ähnliches gilt für alle Helfer, die die Bauherrschaft auf ihrer Baustelle beschäftigt. Die ist unabhängig davon, ob diese Geld bekommen oder unentgeltlich mithelfen. Die Bauherrschaft wird hier wie ein Bauunternehmer behandelt (Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten/Eigenbauunternehmer). Siehe hierzu auch die Informationen für neue Bauherren von der BG Bau.

Was kostet die BG Bau?

Die BG Bau schreibt die Bauherrschaft zu Beginn des Bauvorhabens an. Sie verlangt regelmäßig schriftliche Baufortschrittsberichte, in denen man die von Helfern erledigten Arbeiten und deren Stundenanzahlen aufführt. Es empfiehlt sich, das von der BG bereitgestellte Bautagebuch zu führen. So kann man korrekte Angaben machen und vergisst nichts. Zum Schluss (oder auch per Zwischenrechnung) erfolgt dann die Abrechnung. Die Bauherrschaft bezahlt für jede Helferstunde einen bestimmten Betrag (Stand: 2019):

  • in den alten Bundesländern 1,58 EUR
  • in den neuen Bundesländern 1,45 EUR

Der Mindestbeitrag für das gesamte Bauvorhaben beträgt 100,- EUR.

Was muss ich noch beachten?

Es gibt einige Ausnahmen, etwa nahe Verwandte, die im privaten Bereich übliche Gefälligkeitsleistungen erbringen. Diese sind von der Versicherung ausgeschlossen, man muss also auch keine Beiträge für sie zahlen. Da die Abgrenzung nicht ganz einfach ist, sollte man sich im Vorfeld informieren. Alternativ kann man bei der BG Bau anfragen und sich beraten lassen. Einige Beispiele sind auch in der Broschüre “SELBST BAUEN: Das Wichtigste für Eigenbauer über sicheres und gesundes Bauen” zu finden.

Übrigens: Für die Bauherrschaft selber (die “Eigenbauunternehmer”) ist die BG Bau zunächst nicht zuständig. Für die eigene Bautätigkeit fallen also keine Beiträge an. Im Gegenzug gibt es bei der BG aber auch keinerlei Leistungen, sollte die Bauherrschaft bei einem Unfall auf der Baustelle zu Schaden kommen! Dies ist, insbesondere bei einem hohen Eigenleistungsanteil, ein Risiko, dass man nicht ignorieren sollte. Es empfiehlt sich daher, für sich selber eine eigene, private Unfallversicherung abzuschließen. Man kann auch bei der BG gegen zusätzlichen Beitrag eine freiwillige Versicherung abschließen.

Achtung: die BG Bau liefert lediglich einen Basis-Schutz für die Helfer auf der Baustelle. Es kann sinnvoll sein, diesen Basis-Schutz um weitere Leistungen zu ergänzen. Hierzu kann man eine zusätzliche private Bauhelferversicherung abschließen.

Was passiert, wenn die BG Bau sich während oder nach der Bauphase zur Vor-Ort-Prüfung anmeldet, lest Ihr im Beitrag “Die BG Bau will vorbeikommen“.

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