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Die BG Bau will vorbeikommen!

DIe BG Bau will vorbeikommen
Listen und Belege
Photo by Oleg Magni on Pexels

Einleitung

Irgendwann während der Bauphase oder auch einige Zeit nach dem Einzug kommt ohne Vorwarnung ein Brief: Die BG Bau will vorbeikommen! Der Bauherrschaft gehen sofort Gedanken durch den Kopf:

  • Was wollen die von mir?
  • Habe ich etwas falsch gemacht?
  • Habe ich gar etwas von der BG Bau zu befürchten?
  • Muss ich den Prüfer der BG Bau ins Haus lassen?
  • Was sollte ich für den Termin vorbereiten?
  • Und was kostet das denn jetzt schon wieder extra?

Zunächst einmal: Die BG Bau ist die gesetzliche Unfallversicherung für das Baugewerbe. Sie ist dazu da, die Arbeiter auf Baustellen finanziell abzusichern, wenn diese durch einen Unfall auf der Baustelle zu Schaden kommen. Das reicht von der direkten Notversorgung beim Arzt und im Krankenhaus bis hin zu längerfristigen Leistungen wie Reha-Maßnahmen und Berufsunfähigkeitsrenten. Wie üblich bei den Berufsgenossenschaften, leisten diese eine Basisversorgung, um die schlimmsten Folgen abzumildern. Eine Rundum-Sorglos-Versicherung sind sie aber nicht.

Als privater Bauherr kommt man mit der BG Bau normalerweise zum ersten Mal in Kontakt, wenn sich diese kurz nach Erteilung der Baugenehmigung bei Euch meldet. Während die Mitarbeiter der Firmen, die auf Eurer Baustelle arbeiten, über ihre jeweiligen Arbeitgeber versichert sind, seid Ihr für Eure privaten Bauhelfer als “Unternehmer” zuständig, auch wenn ihr kein Geld für die Hilfe bezahlt. Weitere Informationen finden sich auf den Seiten der BG Bau.

Auch wenn der Gedanke an weitere Kosten erst einmal keine Freude aufkommen lässt, sind die Beiträge für die BG Bau gut investiertes Geld. Im Falle eines Unfalls profitiert Ihr bzw. Euer Helfer davon, dass jede Bauherrschaft und jede am Bau tätige Firma Beiträge zu dieser Solidargemeinschaft leistet – ohne den Beitrag aller würde diese Gemeinschaft nicht funktionieren.

Die BG Bau will vorbeikommen – was wollen die von mir?

In der Regel wird eine Prüfung vor Ort eine Stichprobenprüfung sein. Es ist der BG Bau schlicht nicht möglich, jedes einzelne Bauvorhaben einzeln zu prüfen, deswegen werden Stichproben gemacht. Es wird also längst nicht jede Baufamilie einen “Besuch” von der BG Bau erhalten.

Da aber jeder Bauherr mit einer Prüfung rechnen muss, sollte man bei den Angaben gegenüber der BG Bau besser nicht flunkern. Es kann natürlich sein, dass den Sachbearbeitern etwas aufgefallen ist, was näher geprüft werden soll, z.B. ein Kreuzchen an der “falschen” Stelle oder nicht zusammenpassende Angaben. Damit ist aber noch kein Verdacht oder gar Vorwurf verbunden, nur eine Prüfung. In der Regel wird der Prüfer die Angaben, die Ihr im Laufe der Bauzeit gemacht habt, auf Plausibilität prüfen wollen, zum Beispiel:

  • Wurden bestimmte Gewerke wie angegeben von beauftragten Firmen erledigt? Dann müsste es ja eine Rechnung dieser Firmen geben. Für die Arbeiter dieser Firmen seid Ihr als Bauherren dann nicht verantwortlich uns müsst natürlich auch keine Beiträge entrichten.
  • Habt Ihr bestimmte Gewerke selber bzw. mit eigenen, privaten Bauhelfern erstellt, sollten die entsprechenden Helferstunden auf Euren Meldebögen eingetragen worden sein. Die Stundenanzahl sollte natürlich dann auch zum tatsächlichen Umfang des Gewerks passen. Der Prüfer wird sich ein Bild der Gewerke und des Baustands machen. Aus Erfahrung weiß er, wie viele Stunden üblicherweise für die jeweiligen Arbeiten anfallen.

Die BG Bau will vorbeikommen – habe ich etwas falsch gemacht?

In der Regel ist die Prüfung verdachtsunabhängig, also wahrscheinlich habt Ihr gar nichts falsch gemacht, sondern hattet einfach nur das zweifelhafte Glück, als Stichprobe gezogen worden zu sein. Wichtig ist allerdings, dass Eure Helferstunden-Meldungen während der Bauphase vollständig und korrekt waren. Hierzu ist es hilfreich, während der Bauphase das von der BG Bau empfohlene Helfertagebuch zu führen, damit man nichts vergisst. Es kann sein, dass der Prüfer das Tagebuch auch sehen will.

Habe ich gar etwas von der BG Bau zu befürchten?

Wenn Ihr nicht gerade mit massiver krimineller Energie ganz viele Stunden unterschlagen habt, habt Ihr gar nichts zu befürchten. Habt Ihr kleinere Fehler in den Meldungen, wird die BG Bau ihren Gebührenbescheid ändern und Ihr müsst nachzahlen. Ansonsten wird nicht viel passieren.

Muss ich den Prüfer der BG Bau ins Haus lassen?

Ohne eine richterliche Anordnung müsst Ihr gar niemanden in Euer Haus lassen. Überlegt aber besser noch einmal, ob Ihr wirklich einen Konfrontationskurs fahren wollt. In der Regel wird das Thema dadurch eher größer als kleiner. Bekommt die BG Bau von Euch keine vernünftige Auskunft, kann sie die Helferstunden auch schätzen – wahrscheinlich seid Ihr damit schlechter bedient.

Also: Termin ermöglichen, Kaffee anbieten, und mit dem Prüfer reden. Der macht auch nur seinen Job und will Euch nichts Böses.

Was sollte ich für den Termin vorbereiten?

Sorgt dafür, dass Eure Unterlagen zum Bau vollständig und greifbar sind. Dies sind insbesondere:

  • Der Kaufvertrag mit Massa
  • Die Baugenehmigung
  • Die Baupläne (allerdings eher unwahrscheinlich, dass diese benötigt werden)
  • die Zwischen-Rechnungen von Massa sowie die Abschlussrechnung, wenn vorhanden
  • die Rechnungen zu den einzelnen Gewerken, die Ihr selber an Firmen vergeben habt
  • Desweiteren Eure Aufzeichnungen zu den restlichen Gewerken und den Helferstunden, die dort angefallen sind (“Bautagebuch”)
  • Die Materialrechnungen für die selbst oder mit Helfern ausgeführten Gewerke können nicht schaden. Sie sind natürlich ein starkes Indiz dafür, dass Ihr etwas selber gemacht habt (von beauftragten Firmen bekommt Ihr ja Rechnungen über Material + Arbeitsleistungen, nicht nur über Material).

Die Belege sollte sich sinnvollerweise mit den Angaben decken, die Ihr auf den Fragebögen gemacht habt.

Sorgt weiterhin dafür, dass der Prüfer die Unterlagen in einem passenden Umfeld durchgehen kann. Ein freier Esstisch o.ä. und eine ruhige Atmosphäre sind sicherlich hilfreich.

Und was kostet das denn jetzt schon wieder extra?

Die Prüfung selber kostet nichts. Findet der Prüfer etwas, z.B. nicht vollständig gemeldete Stunden, wird der zu zahlende Beitrag angepasst und Ihr müsst nachzahlen. Bei wirklich groben Fehlern drohen auch empfindliche Strafzahlungen. Aber so weit muss man es ja nicht kommen lassen.

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