Manchmal braucht man eine Überschwenkgenehmigung, dadamit der Kran über die Nachbargrundstücke schwenken darf. Das ist in vielen Fällen notwendig, weil der Kran die großen Hausteile gar nicht an ihren Bestimmungsort heben kann, ohne das Grundstück der Nachbarn zu überschwenken.
Auch wenn es nicht unbedingt notwendig ist, hat es der Kranfahrer mit Überschwenkmöglichkeit oft leichter. Die Genehmigung kann man formlos machen, schriftlich ist natürlich empfehlenswert. Und keine Sorge: Falls bei den Nachbarn etwas beschädigt werden sollte, haftet wie üblich der Verursacher.
Download: Überschwenkgenehmigung als PDF-Formular
Für den Kran wird ein speziell hergerichteter Kranstellplatz benötigt. Weitere Infos zu den Anforderungen an diesen Kranstellplatz gibt es in dem Artikel “Kranstellplatz“.